Viele Schülerinnen und
Schüler besitzen ein Handy. In unserer von Informationsbedürfnis und ständiger
Kommunikationsbereitschaft geprägten Welt ist dies durchaus zu tolerieren.
Allerdings müssen an einer Schule auch Regeln zum Umgang und zum Einsatz der Mobiltelefone,
die inzwischen multimediale Instrumente sind, aufgestellt werden.
Auf dem Schulgelände dürfen von
Schülerinnen und Schülern keine Mobiltelefone benutzt werden. Dies gilt nicht
für Lehrerinnen und Lehrer, da in einem Notfall eine schnelle Erreichbarkeit wichtig
ist. Bei Nichtbefolgen wird das Handy eingezogen und kann nach Unterrichtsschluss von
der Schülerin oder dem Schüler abgeholt werden. Es erfolgt ein Eintrag im
Schuljahresplaner über die 7er-Liste.
Damit ist auch ein Abspielen von Bildern, Videosequenzen oder Tonaufzeichnungen (z.B.
MP3 und andere) grundsätzlich nicht erlaubt. Aufnahmen von Bildern, Videos und
Tonaufzeichnungen sind verboten.
Jeglicher Austausch von Daten, Bildern, Tonaufzeichnungen, Videos über Handyschnittstellen
(Bluetooth oder andere) ist verboten.
Bei Zuwiderhandlung wird wie bei oben verfahren.
Inhalte von Handys
Wer sein Handy mit in die Schule bringt, der ist auch verantwortlich für die auf
dem Handy gespeicherten Inhalte. Bringt ein Schüler / eine Schülerin ein
Handy mit in die Schule, auf dem gewaltverherrlichende oder pornografische Bilder,
Videos oder Tonaufzeichnungen vorhanden sind, kann das Handy eingezogen werden. Die
Erziehungsberechtigten werden verständigt. Eventuell kann auch Anzeige bei der
Polizei erstattet werden.
Versicherungsschutz
Handys sind kein Unterrichtsmaterial. Insofern sind sie auch bei Entwendung oder Beschädigung
nicht versichert. Jede Schülerin / jeder Schüler geht ein Risiko ein, wenn
sie / er ein Handy mit in die Schule bringt.
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