Beratungslehrer für
Suchtprävention
Zum Erziehungsauftrag der IGS Mainspitze
gehört es, die Schülerinnen und Schüler aller Altersstufen darin zu
unterstützen, selbstbewusste, selbstverantwortliche aber auch konfliktaushaltende
Persönlichkeiten zu werden, damit sie in der Lage sind, auch schwierige Lebenssituationen
selbstständig und ohne Drogenkonsum zu bewältigen.
An der IGS Mainspitze arbeitet eine ausgebildete Beratungslehrerin für Suchtprävention,
die in Kooperation mit den Lehrkräften, der Schulleitung, der Elternschaft, der
Schülerschaft und der Schulsozialarbeit die Grundsätze des Erlasses zur Suchtprävention
vom 15. Juli 1997 V A 2 - 540/53 - 600 -Seite: 457 - 461 umsetzt.
Die Beratungslehrerin arbeitet eng mit
den Fachberatern des Staatlichen Schulamtes zusammen, wird in regelmäßigen
Fortbildungen umfassend weitergebildet und bildet mit allen Beratungslehrern des Kreises
ein Netzwerk, das dem Austausch und der gegenseitigen Unterstützung dient.
Die Beratungslehrerin initiiert suchtpräventive
Maßnahmen, die im Sinne des Erlasses die "allgemeine Lebenskompetenz"
der Schülerinnen und Schüler fördern und alle Mitglieder der Schulgemeinde
in diesem Prozess beteiligen.
Die Suchtpräventionsarbeit umfasst im Wesentlichen die Bereiche der Prävention,
Intervention und Beratung bzw. Bereitstellung von Informationsmaterial und Kontaktadressen.
Im Bereich der Prävention geht es vor allem um die Stärkung des Selbstwertgefühles
der Schüler und Schülerinnen.
Suchtprävention im Überblick
Strukturelle Prävention
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Beratung von Schülern, Eltern,
Lehrern und Schulleitung
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Teilnahme an methodischen Fortbildungen
durch die Beratungslehrerin (z.B. Gesprächsführung, Kommunikation, Suchtformen)
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Sammlung und Bereitstellung von Informationen
in der Mediathek
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Sammlung, Weitergabe und Vermittlung
von Kontaktadressen/Namen von Ansprechpartnern (z.B. Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen
etc.)
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Persönliche Gespräche mit
den Schülern
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Intensive Elternarbeit
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Unterstützende Begleitung des
Raucherbriefes, teilweise Gespräche mit Schülern, die gegen das Rauchverbot
verstoßen haben
Rauchfrei: klare Regeln sind glaubwürdig
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Eine rauchfreie Schule benötigt
klare Regeln. Ein schulisches Konzept zur Tabakprävention ist glaubwürdig,
wenn diese Regeln konsequent umgesetzt und eingefordert werden.
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Bedingt durch diese Konsequenz, beginnen
weniger Schülerinnen und Schüler mit dem Rauchen.
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Die einheitliche und abgestimmte Umsetzung
der Regeln festigt die Glaubwürdigkeit der Lehrkräfte und wirkt sich
positiv auf die Autorität des Erwachsenen aus
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Wer beim Rauchen auffällig wird,
erhält einen Raucherbrief. Diese einheitliche Vorgehensweise ist unbedingt
einzuhalten. (s. Maßnahmenkatalog Raucherbrief)
Programme zur Prävention
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Von den vielen Programmen, die der
Prävention von Gewalt und Sucht dienen, sind hier nur einige exemplarisch
aufgezählt.
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Klassenlehrerstunde in Jahrgang 5,
6 und 7
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Zusammenarbeit der 5. und 6. Klassen
mit der Schulsozialarbeit zur Stärkung der Persönlichkeit
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Berufswegeplanung (Kennenlernen der
eigenen Stärken, Interessen, Fähigkeiten und Fertigkeiten)
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Schulordnung
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Sockeltraining zum Thema Suchtformen
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In den Klassenstufen 7 bis 10 erfolgt
die Integration von Themen der schulischen Suchtprävention in die Unterrichtskonzeption
der Fächer Biologie, GL, Religion, Ethik - somit müssen sich die Schülerinnen
und Schüler mit dem Thema Sucht auseinandersetzen und werden für die
Bedeutung des Themas sensibilisiert. Die konkreten Unterrichtsinhalte für
die Schuljahrgänge entnehmen Sie bitte den Vorschlägen, welche durch
Fachlehrerinnen und Fachlehrer der jeweiligen Fächer, basierend auf Vorgaben
des Bildungsplans, zusammengestellt wurden und als Leitfaden bei der Unterrichtsvorbereitung
dienen sollen.
Beispiel Biologie, Jahrgang 7:
Fragen der Sucht- und Drogenprävention werden als Unterrichtsprinzip für
die gesamte Schulzeit verstanden und grundsätzlich fächerübergreifend
behandelt.
Verbindliche Unterrichtsinhalte/Aufgaben:
Von der Gewöhnung zur Sucht ; Wirkung von Drogen; Entscheidungshilfen zur
Bewältigung von Problemsituationen (u.a. Stärkung der Persönlichkeit)
Beispiel GL, Jahrgang 7 :
Jugend und Recht: Suchtgefährdung; Jugend und Recht; Jugend in der Gesellschaft
6. Jahrgang
Teilnahme der Jahrgangstufe an der europaweit durchgeführten Schüler-Nichtraucheraktion:
"be smart-don't start"
7. Jahrgang
verpflichtende Teilnahme an der Seminarfahrt zur Suchtprävention in die Rhön
begleitet durch Herrn Rincker (mobile Prävention der Jugend-, Drogen- und
Suchtberatung Mörfelden-Walldorf)
Ansprechpartner: Herr Rimac
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