Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Schülerinnen und Schüler der 8., 9. und 10. Klassen,
liebe Eltern,
nach § 131 des Hessischen Schulgesetzes vom 17.6.1992, zuletzt geändert am
02.08.2002, und den Beschlüssen der Gremien sind an der IGS Mainspitze die Mitglieder
der Schulkonferenz zu wählen. Die Schulkonferenz besteht an einer Schule der Jahrgangsstufen
5 bis 10 aus mindestens 11 Mitgliedern.
Gemäß § 131 des HSchG und den Beschlüssen der Gesamtkonferenz,
der Schülervertretung und des Schulelternbeirates stehen den Ver-treterinnen und
Vertretern
der Lehrkräfte 5 Sitze,
denen der Eltern 3 Sitze
und denen der Schülerinnen und Schüler 2 Sitze zu.
Für jedes der drei Gremien sind die Stellvertreterinnen oder Stellvertreter zu
wählen.
Scheidet ein Mitglied vor Ende der Amtszeit aus der Schul-konferenz aus, so tritt als
Ersatzmitglied die nicht gewählte Bewerberin oder der nicht gewählte Bewerber
mit der nächst höheren Stimmenzahl ein. Dieses Ersatzmitglied vertritt auch
ein Mitglied der Schulkonferenz im Verhinderungsfall.
Die Mitglieder der Schulkonferenz und die Stellvertreterinnen und Stellvertreter
- der Lehrkräfte
werden von den Mitgliedern der Gesamtkonferenz der Lehrkräfte,
- der Eltern
werden von den Mitgliedern des Schulelternbeirats und
- der Schülerinnen und Schüler
werden von der Schülervertretung gewählt.
Dabei ist anzustreben, dass Frauen und Männer zu gleichen Teilen in der Schulkonferenz
vertreten sind. Die Wahl gilt für 2 Jahre.
In die Schulkonferenz wählbar sind neben den Mitgliedern der genannten Gremien
jedes Elternteil einer minderjährigen Schülerin oder eines minderjährigen
Schülers. Die Rechte und Pflichten der Eltern nach § 100 des Hess.Schulgesetzes
nehmen wahr:
1.die nach bürgerlichem Recht für die Person des Kindes Sorgeberechtigten,
2. anstelle oder neben den Personensorgeberechtigten diejenigen,
denen die Erziehung des Kindes mit Einverständnis des Perso-
nensorgeberechtigten anvertraut oder mitanvertraut ist, das
Einverständnis ist der Schule schriftlich nachzuweisen.
Wählbar sind die Schülerinnen und Schüler, die eine 8. bis
10. Klasse besuchen.
Wählbar sind die Lehrkräfte der IGS Mainspitze, die an der Schule selbstständig
Unterricht erteilen (§ 86, Abs.1, Satz 1 HSchG).
Eltern oder Schülerinnen und Schüler, die nicht Mitglieder des Schulelternbeirats
oder der Schülervertretung sind, benötigen für ihre Kandidatur eine
Wählbarkeitsbescheinigung, in der der Schul-besuch des minderjährigen Kindes
oder der Schülerin oder des Schülers bestätigt wird. Die Wählbarkeitsbescheinigungen
werden von der Schulleitung ausgestellt und sind bei den Vorsitzenden der Gremien mit
der Willensäußerung zur Kandidatur abzugeben.
Die Wahlen werden geheim und nach den Grundsätzen der Mehrheits-wahl (Personenwahl)durchgeführt.
Wenn jeweils ein Viertel der Mitglieder der Gesamtkonferenz, des Schul-elternbeirats
oder des Schülerrates es beantragt, werden die Wahlen der Personengruppe nach
den Grundsätzen der Verhältniswahl (Listenwahl) durchgeführt.
Die Wahlen müssen frühestens zehn Tage nach und längstens vier Wochen
nach Erlass dieses Wahlausschreibens, spätestens
am 14. Oktober 2005 abgeschlossen sein.
Tag des Erlasses dieses Wahlausschreibens:
Ginsheim-Gustavsburg, 22.09.2005
J. Wittemann, stellv.Schulleiter
Ausgehängt am 22.09.2005 bis zum Abschluss der Stimmabgabe |